Garantie und Vorschriften

§ 1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre.
§ 2. Die Garantie erstreckt sich auf Konstruktionsfehler und Korrosion
§ 3. Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Garantie ist:
a) Richtig vorbereiteter Untergrund: eben und den Abmessungen der Garage angepasst.
b) Bei starkem Eis/Schnee auf dem Dach muss überschüssiger Schnee entfernt werden Regenfall. Die allgemeine Anforderung des Baurechts
c) Keine eigenen Eingriffe in die Garage
§ 4. Die Garantie umfasst nicht:
a) mechanischer Schaden
b) Schäden durch zu hohe Dachlasten durch Fahrlässigkeit wegen fehlender Schneeräumung
c) kleine Kratzer aus nächster Nähe sichtbar
d) Kratzer auf der Arbeit Seite des Blechs
e) Nach der Montage sollte die Garage von der verantwortlichen Person geprüft und abgenommen werden.
f) Um eine eventuelle Reklamation einzureichen, ist es notwendig, einen Kaufbeleg vorzulegen
§ 5. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Ware werden vor dem Bezirksgericht in Myślenice beigelegt.